Wie handhabt Ihr das ?
folgender Hinweis erreichte uns gestern (09.03.16) : (um Daten gekürzt)
Sehr geehrter Herr.
im Rahmen unseres Internetshop Update-Service möchten wir Sie darüber informieren, dass das LG Düsseldorf heute im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden hat, dass Shopbetreiber den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten über den "Gefällt mir-Button" vollumfänglich aufklären müssen.
Uns liegen die Urteilsgründe des Gerichts noch nicht im Wortlaut vor. Die Kernaussage lautet aber:
Die Integration des "Like"-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde.
Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden, andere Gerichte könnten eine andere Auffassung haben. Aber die Tendenz ist klar: die Social Plugins sollen nicht als Datensammler für Facebook & CO. eingesetzt werden.
Unsere Empfehlung:
Prüfen Sie, ob Sie das Facebook Plugin für den "Like"-Button, d.h. das vorgegebene Skript auf Ihren Webseiten integriert haben.
Wenn das der Fall ist, dann entfernen Sie das Facebook Plugin bitte umgehend!
Eine reine Verlinkung auf Ihre Facebook Präsenz ist - auch nach Auffassung der Verbraucherzentrale - unschädlich:
Social Plugins
Denken Sie bitte daran, dass Sie nach dem Entfernen der Social Plugins aus den Shopseiten auch die entsprechenden Klauseln in Ihrer Datenschutzerklärung durch Neuerstellung der Dokumente entfernen.
Twitter, Google+ und Co.
Das Urteil betrifft zwar "nur" die Social Plugins von Facebook, trifft aber auch auf die Plugins von Twitter, Google+ etc. zu. Daher sollten Sie diese Plugins und die Hinweistexte in der Datenschutzerklärung ebenfalls entfernen.